Samstag, 26. Januar 2013

Maßnahmenirrsin

Wer kennt es nicht. Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter schicken den "Kunden" an sich gerne in Maßnahmen, um die Statistik zu schönern.
Denn jetzt vor der Bundestagswahl muß ja die Statistik stimmen. Denn ist der Kunde erstmal in einer Maßnahme, fällt er aus der offiziellen Statistik raus.

Durch die Pflege meiner Mutter kann ich ja nur in Teilzeit arbeiten gehen. Nun war mein Fallmanager der Meinung ich müsse in eine Bewerbungsmaßnahme. Für ein Jahr !

Am ersten Tag wollte mich die Dozentin empfangen. Dieses hat aber schon meine Mutter zu meiner Geburt getan.

In den nächsten Tagen "zeriss" sie meine Bewerbungsunterlagen. Ich dürfe nicht schreiben, wann ich arbeitssuchend war, die Pflege meiner Mutter dürfe auch nicht in den Lebenslauf und auf dem Bewerbungsbild sehe ich nackt aus.
Klasse... Also habe ich 50 € für Nacktbilder ausgegeben.

Die Dozentin sit schon klasse. Tanzt sie doch im Unterricht ne Runde Gangnam-Style ! Mehr brauche ich nicht zu erklären.

Für mich äußerst unbefriedigend. Versuche ich doch seit über einem Jahr meinen Englischkurs zu bekommen. Aber nix ist. Lieber ein Jahr in dieser Maßnahme.

Wie auch immer..... Ich kann allen nur empfehlen, die Eingliederungsvereinbarung, die einem der Arbeitsvermittler unter die Nase hält, nur unter Vorbehalt zu unterschreiben und dieses vom Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Nur so kann man sich gegen Willkür von Fallmanagern wehren.

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